MEDIZINISCHE ZENTRALBIBLIOTHEK

Welche Titel kann ich nicht über Fernleihe bestellen?

Die Bestimmungen für den Fernleihverkehr in Deutschland sind in der Leihverkehrsordnung (LVO) festgehalten. Diese regelt unter anderem auch, welche Publikationen nicht in den Fernleihverkehr gehen dürfen, z. B.:

  • Literatur, die in der Zentralbibliothek vorhanden ist.
  • Werke, die im Buchhandel zu geringem Preis erhältlich sind. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass die Bearbeitung der Fernleihe in diesem Fall teurer als der Kauf des Buches wäre. Derzeit liegt die Preisgrenze bei 10.- Euro.
  • Werke von besonderem Wert, insbesondere des 16. und 17. Jahrhunderts. Die meisten Bibliotheken haben darüber hinaus Werke, die vor 1800 erschienen sind, von der Fernleihe ausgenommen. Kopien oder Mikroverfilmungen können aber meist angefertigt werden.
  • Nachschlagewerke, Loseblattausgaben, aktuelle Zeitschriftenhefte (Kopien einzelner Artikel möglich).
  • Werke in schlechtem Erhaltungszustand.
  • Diplom-, Magister- und Staatsarbeiten können in der Regel nicht bestellt werden.
  • Österreichische und französische Hochschulschriften sind in deutschen Bibliotheken meist überhaupt nicht vorhanden und daher über die Internationale Fernleihe bestellbar.

Letzte Änderung: 13.09.2018 - Ansprechpartner: Webmaster