Katalog - Benutzerkonto
Im Tutorial "Benutzerkonto" (Video, ca. 6 min) erfahren Sie unter anderem, wie Sie entliehene Bücher online verlängern können und welche Informationen Ihnen auf diesem Weg noch zur Verfügung stehen.
Antworten auf ausgewählte Fragen:
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Kann ich mein Benutzerkonto einsehen?
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Wo steht meine Nutzernummer und wie lautet mein Passwort?
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Wie kann ich die Leihfrist für meine entliehenen Medien verlängern?
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Wie können ausgeliehene Medien vorgemerkt werden?
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Wie kann ich eine Vormerkung stornieren?
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Wie ändere ich mein Passwort?
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Was muss ich tun, wenn mein Ausleihkonto gesperrt wurde?
Einen Überblick über Ihr Benutzerkonto gibt Ihnen die Katalog-Funktion "Benutzerkonto".
Sie erhalten Auskunft darüber, was Sie entliehen, bestellt oder vorgemerkt haben und ob Kosten zu begleichen sind. Hier können Sie entliehene Medien verlängern und das Passwort ändern.
Die Nutzernummer steht auf ihrem Nutzerausweis. Sie beginnt mit 31...
Der Ausweis wird mit einem Standardpasswort ausgegeben (Ihr Geburtsdatum, Schreibweise: TTMMJJ).
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie dieses Passwort ändern. Details
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter an der Ausleihtheke.
Die Verlängerung der Leihfrist können Sie auf verschiedenen Wegen veranlassen:
- online im Katalog*
- an der Ausleihtheke
- telefonisch (0391 / 67 143 05)
- per email
Titel, die Sie bereits 5mal verlängert haben, können nach der Vorlage an der Ausleihtheke verlängert werden.
Alternativ geben Sie die Medien am Selbstverbucher zurück und entleihen sie danach erneut.
Von anderen Nutzern vorgemerkte Titel müssen abgegeben werden.
*Details zur Online-Verlängerung im Katalog:
1) Klicken Sie im Katalog auf den Reiter "Benutzerdaten"
2) Melden Sie sich mit Nutzerausweis-Nummer und Passwort (Details) an
3) Unter "Entleihungen" sehen Sie alle entliehenen Medien. Wählen Sie die Titel aus, die Sie verlängern wollen.
4) Die verlängerten Medien werden angezeigt. Bestätigen Sie den Vorgang mit dem "Verlängern"-Button.
Wenn ein Buch bereits verliehen ist, können Sie im Katalog eine Vormerkung veranlassen.
1) Wählen Sie im Katalog den gewünschten Titel aus. Unter "Ausleihstatus" sehen Sie, bis wann das gewünschte Exemplar ausgeliehen ist.
2) Klicken Sie nun auf den Link "vormerken" und melden sich auf der Folgeseite mit Ihren Nutzerdaten (Ausweisnummer und Passwort) an.
Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post, wenn das Buch verfügbar ist. Bei Briefbenachrichtigung werden die Portokosten auf Ihr Gebührenkonto gebucht.
Vormerkungen sind auch an der Ausleihtheke oder telefonisch (0391-67-143 05) möglich.
Sie benötigen ein vorgemerktes Buch nicht mehr?
Stornierungen von Vormerkungen sind an der Ausleihtheke, per E-Mail oder telefonisch (0391-67-143 05) möglich.
Alle Vormerkungen werden im Katalog unter Benutzerdaten aufgelistet. Auch dort können Sie Vormerkungen rückgängig machen.
Passwortänderungen für das Katalog-Nutzerkonto, den externen E-Ressourcen-Zugang und das Funknetz in der Bibliothek
Die Änderung wird im Katalog vorgenommen:
1) Klicken Sie im Katalog auf den Reiter "Benutzerkonto"
2) Melden Sie sich mit Nutzerausweis-Nummer und Passwort an (Details)
3) Wählen Sie den Reiter: "Passwort"
4) Geben Sie das alte Passwort, anschließend das neue Passwort ein und wiederholen dieses.
Passwortänderungen für die Nutzung der öffentlichen PCs in der Bibliothek
1) Sie melden sich am Rechner mit Ihrer Nutzernummer und Passwort an.
2) Wählen Sie über das Startmenü den Punkt "Windows-Sicherheit" und anschließend "Kennwort ändern" aus.
3) Klicken Sie nun auf den Auswahl-Punkt mit Ihrer Nutzernummer.
4) Geben Sie das alte Passwort ein, anschließend das neue und bestätigen dieses durch Wiederholen.
Eine Kontosperrung erfolgt, wenn Medien trotz Mahnung nicht zurückgegeben werden oder die Gebührengrenze von 17 Euro überschritten wurde.
Geben Sie die angemahnten Medien zurück beziehungsweise begleichen Sie die offenen Forderungen.
Eine Kontosperrung erfolgt auch, wenn versucht wird, gesicherte und nicht ausgeliehene Medien aus der Bibliothek zu tragen. Die Sperrfrist beträgt ein viertel Jahr.