Alles rund um den Nutzerausweis
Nach der Anmeldung wird Ihnen der Nutzerausweis ausgehändigt.
Studenten nutzen den Studentenausweis als Nutzerausweis. Mit der Anmeldung wird die Bibliotheksfunktion freigeschaltet.
Mitarbeiter nutzen den Mitarbeiterausweis als Nutzerausweis. Mit der Anmeldung wird die Bibliotheksfunktion freigeschaltet. Waren Sie bereits Bibliotheksnutzer, lassen Sie bitte Ihren Mitarbeiterausweis an der Ausleihtheke registrieren.
Sind Sie kein Angehöriger der Universität zahlen Sie einmalig 10,30 Euro für den Nutzerausweis.
Für
- die Ausleihe von Medien,
- Online-Zugang zu den Benutzer-Infos im Katalog,
- zur PC- und WLAN-Nutzung in der Bibliothek sowie
- für den campusexternen Zugriff auf elektronische Angebote
benötigen Sie den Nutzerausweis.
Auf dem Ausweis steht Ihre Nutzernummer (beginnt mit 31...). Als Passwort für die Ausleihfunktion des Kataloges und PC- und WLAN-Nutzung ist Ihr Geburtsdatum voreingestellt (Schreibweise TTMMJJ). Es wird empfohlen, das Passwort im Katalog zu ändern.
Sollten Sie das Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter an der Ausleihtheke, Tel. 0391 / 67 143 05.
Änderung der Anschrift / Ausweisverlust
Den Verlust des Ausweises oder eine Änderung der Anschrift teilen Sie bitte sofort den Mitarbeitern der Leihstelle mit. Die Verlustmeldung kann auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Für die missbräuchliche Benutzung des Ausweises haftet der Eigentümer.
Bitte achten Sie sorgfältig auf Ihren Ausweis und schützen Sie ihn vor Beschädigungen. Ein Ersatzausweis kostet EUR 7,50 (Gebührenordnung).
Ja. Der Nutzerausweis kann sowohl in der Universitätsbibliothek als auch in der MZB genutzt werden.
Studenten nutzen den Studentenausweis für beide Bibliotheken.
Allerdings ist eine separate Anmeldung an jedem Standort erforderlich.
Den Verlust des Ausweises teilen Sie bitte sofort den Mitarbeitern an der Ausleihtheke mit. Die Verlustmeldung kann auch telefonisch (0391-67-14305) oder per E-Mail () erfolgen. Für mißbräuchliche Benutzung des Ausweises haftet der jeweilige Ausweisinhaber.
Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht übertragbar.