MEDIZINISCHE ZENTRALBIBLIOTHEK

OA-Publikationsfonds

Publikationsfonds für Artikel in Open-Access-Zeitschriften

 

Die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität fördert und unterstützt die Grundsätze des Open-Access-Publizierens für den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.

 

Die UMMD übernimmt, basierend auf dieser Open-Access-Policy für Angehörige der UMMD einen Teil der Publikationskosten für Open Access (OA) Publikationen.

Der Publikationsfonds ist begrenzt, die Realisierung aller Anträge kann nicht garantiert werden.

Die folgenden Regelungen gelten zunächst für den Publikationszeitraum 2023.

 

Voraussetzungen zur Übernahme der Publikationsgebühren

 

- Sie sind Angehörige*r der UMMD und als „submitting“ bzw. „corresponding author“ für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.

- Sie wählen für die Publikation Ihres Artikels eine originäre OA-Zeitschrift („Goldener Weg“), die anerkannte strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer review) anwendet. Die Zeitschrift muss im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.

Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem Modell des „Open Choice“ erhalten keine Fördermittel.

- Gefördert werden OA-Publikationskosten (Article Processing Charges, APC). Ausgeschlossen sind Verwaltungsgebühren, Einreichungsgebühren oder Gebühren z. B. für Lizenzvergabe, Farbabbildungen, Seitenzahlen etc.

- Der maximale Förderbetrag beträgt 1.000 € pro Artikel.

- Wenn Ihnen aus Drittmittelprojekten Mittel zum Publizieren zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig zu nutzen.

- Die geförderten Publikationen sind mit einem Hinweis auf die Finanzierung durch den Publikationsfonds zu versehen: „Diese Publikation wurde unterstützt durch den Open-Access-Publikationsfonds der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg“ bzw. „We acknowledge support by the Open Access Publication fund of medical faculty of the Otto-von-Guericke-University Magdeburg.“

 

 

Antragsablauf

 

1) Sie bezahlen die Rechnung beim Verlag.

2) Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind,

- senden Sie eine Rechnungskopie der Publikationskosten und den Antrag auf Kostenzuschuss an die Medizinische Zentralbibliothek:

- Die Erstattung des Publikationszuschusses (max. 1.000 €/Artikel) erfolgt durch das Referat für Forschung und Drittmittelverwaltung auf die im Antrag genannte Kostenstelle.

 

Letzte Änderung: 30.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster